Sprache: DE | EN
Seite versendenSeite drucken

Errichten von Trusts

Die liechtensteinische Gesetzgebung hat den Trust bereits 1923 eingeführt. Sie hat sich damals am angelsächsischen Trust orientiert und diesen zur Komplettierung des Angebotes an juristischen Personen und Organisationsformen in das Personen- und Gesellschaftsrecht aufgenommen. Der Trust ist keine juristische Person, sondern ein spezielles, auf lange Dauer angelegtes Vertrags- und Treuhandverhältnis. Dabei widmet ein Treugeber Vermögenswerte zu einem ganz bestimmten Zweck und übergibt sie an einen Treuhänder. Der Zweck wird in einer sogenannten Treuurkunde ausführlich und im Detail dargelegt. Die Treuhänder halten und verwalten das Vermögen ähnlich wie die Stiftungsräte bei einer Stiftung. Dieses Vertragsverhältnis wird als Trust bezeichnet. Der Trust wird mit einem Namen bezeichnet, sodass er beispielsweise „Müller Trust“ heissen kann.

Der Trust wird gerne von Personen aus angelsächsischen Ländern wie den USA oder England verwendet.

Dank des Haager-Trust-Übereinkommens ist der Trust in sehr vielen Ländern ausdrücklich anerkannt worden. Er bietet, ähnlich wie eine Stiftung, die Möglichkeit, über Generationen hinweg das Vermögen einer Familie zusammenzuhalten, Vorgaben zum Erhalt des Vermögens und zur entsprechenden Verwendung zu geben und ist damit insbesondere auch ein geeignetes Instrument für den Erhalt und die Fortführung von Unternehmen.

DE
Cookie Consent with Real Cookie Banner