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Steuerrecht

Liechtenstein verfügt über ein modernes, attraktives und international anerkanntes Steuersystem. Juristische Personen werden mit einer einheitlichen, proportionalen Ertragssteuer (Flat Tax) in der Höhe von 12.5 % mit der Möglichkeit eines Eigenkapitalzinsabzuges besteuert. Auf die Erhebung einer Kapitalsteuer wird verzichtet.

Juristische Personen, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben und ausschliesslich vermögensverwaltend tätig sind, können zudem den Status als Privatvermögensstruktur (PVS) beantragen. Sie unterliegen damit ausschliesslich der Mindestertragssteuer in der Höhe von aktuell CHF 1‘800 p.a.

Liechtenstein erhebt keine Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden und Lizenzen. Dies und zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen machen den Standort sehr interessant für internationale Holdinggesellschaften. Das liechtensteinische Steuersystem bietet somit aufgrund der vergleichsweise niedrigen Ertragssteuer attraktive Rahmenbedingungen für Gewerbe und Industrie, für Holdingstrukturen, Fonds, Treuhandgesellschaften, Versicherungen und Banken.

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